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Rechtsanwalt Gesucht

Auftrags-ID: 9591

Budget: € 20 bis € 70 p.St.
Veröffentlicht: 05-11-2025
Reaktionen: 0
Ort: Klagenfurt, Österreich
Zuletzt geändert: 05-11-2025
Status: Geschlossen
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Ich bitte um Ihre Aufmerksamkeit für Folgendes; Seit Oktober 2012 bin ich in der WSNP aufgenommen, ich bin sehr zufrieden damit, da es mir hilft und geholfen hat, mich wieder in die Gesellschaft einzugliedern, jedoch gibt es jetzt etwas Seltsames, das ich und mehrere andere nicht ganz verstehen können. Ich fühle mich ungerecht behandelt, weshalb ich mich an Ihre Seite wende, damit Sie vielleicht etwas Licht in die Angelegenheit bringen können.

Gesetzlich sind viele Dinge geregelt, darüber können wir uns uneinig sein, aber das nur am Rande. Ich befinde mich derzeit in einem Stadtentwicklungsgebiet und bin gezwungen, mein Haus zu verlassen und kann nicht mehr zurückkehren. Über den Sozialplan, bei dem gesetzlich eine Umzugskostenvergütung von 5.535 Euro gewährt wird, damit ich meine neue Wohnung renovieren und einrichten kann und um umziehen zu können, bin ich sehr zufrieden.

Nun habe ich auf Nachfrage bei meinem Betreuer im Voraus angegeben, dass ich diese Vergütung erhalte, worauf die Reaktion war, dass der gesamte Betrag auf das Nachlasskonto gehen muss (für meine Gläubiger). Im schlimmsten Fall könnte ich dann nicht umziehen. Es ist so, dass ich nach Genehmigung des Betreuers (und des Richterkommissars) Ausgaben für meine neue Unterkunft tätigen darf. Es geht dann um angemessen/höher/niedriger, ohne genaue Beträge zu nennen. Es gibt jedoch auch Stellen und Berater, die behaupten, dass nichts von der Vergütung (ist kein Einkommen) auf das Nachlasskonto gehen darf. Gesetzlich gibt es dafür keine Regelungen, aber ich werde dennoch unter Androhung der Räumung aus der WSNP gezwungen.

Richter sollen dies „untereinander“ vereinbart haben. Nichts davon steht übrigens in der RECOFA-Liste, was unter Einkommen fällt und worauf wohl und nicht gepfändet werden darf. Letztendlich läuft es darauf hinaus, dass die Wohnungsbaugesellschaft meine Gläubiger bezahlt, das kann doch niemals die Absicht der gesetzlichen Regelung sein, die existiert, um Menschen wie mir in der materiellen und immateriellen erlittenen Schäden entgegenzukommen. Wie bereits erwähnt, kann ein Betreuer dies nicht konkret machen, und ich habe am 7. Juni, bei einer von mir beantragten Sitzung dazu, keine klare Antwort erhalten.

Ich habe inzwischen mehrere juristische Berater konsultiert und stehe noch in Kontakt mit AEDES (Dachverband der Wohnungsbaugesellschaften in den Niederlanden), um zu hören, wie sie mit den für sie gesetzlich auferlegten Beträgen in solchen Situationen umgehen und der Tatsache, dass dies letztendlich bei den Gläubigern landet. Wie bereits erwähnt, ist hier nichts schwarz auf weiß in den Gesetzesartikeln zur WSNP zu finden. Und ich weiß, dass ich meine Gläubiger zurückzahlen muss, aber nicht über eine Vergütung, die ich tatsächlich benötige. In der aktuellen Situation läuft es darauf hinaus, dass ich meinen Betreuer fragen muss, ob und was ich für welchen Preis renovieren und einrichten darf. Wenn wir darüber unterschiedlicher Meinung sind (was durchaus ein paar Mal passieren kann), bin ich Monate weiter, ohne dass ich ein anderes Haus habe. Dabei hängen die eventuell entstandenen Kosten auch wieder vom Typ des Hauses ab, das ich akzeptiere!

Ich hoffe, dass Sie meine Schilderung ein wenig nachvollziehen können und bin jederzeit bereit, dies näher zu erläutern. Wo es keine klaren Gesetzestexte gibt, suche ich derzeit einen Anwalt, der mich dabei unterstützen will und kann.

Der Vorteil und die Herausforderung dabei sollte sein, dass es zu dieser spezifischen Angelegenheit keine Rechtsprechung gibt, sodass wir vielleicht eine Brücke für die Zukunft schlagen können, damit solche Angelegenheiten auch geregelt werden!! Etwas Eile wäre hilfreich, da ich mich derzeit in einer prekären Situation befinde, in der ich unter Druck gesetzt werde und mit der Räumung aus der WSNP bedroht bin. Mit Interesse warte ich auf Ihre Antwort,

Mit freundlichen Grüßen,
Henk Schipper

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