Als Auftraggeber für Freelancer über Freelancer.at machst du dir wahrscheinlich nicht allzu viele Gedanken über das Thema: Das Gesetz zur Deregulierung von Arbeitsverhältnissen. Mit der Einführung des DBA-Gesetzes und den entsprechenden Musterverträgen sind sowohl Auftraggeber als auch Freelancer für das Arbeitsverhältnis, das sie miteinander eingehen, verantwortlich. Sollte der Anschein einer abhängigen Beschäftigung erweckt werden, kann es sinnvoll sein, einen Mustervertrag zu verwenden, um die Beziehung zu definieren.

Wann musst du das DBA-Gesetz beachten?

Wenn du mindestens eine und vielleicht sogar zwei der folgenden Fragen mit 'nein' beantworten kannst, wird das Finanzamt nicht urteilen, dass es sich um ein fiktives Dienstverhältnis handelt, und du hast in der Tat nichts mit dem DBA-Gesetz zu tun.

Muss der Freelancer die Arbeit selbst erledigen oder könnte er sich ohne Rücksprache mit dem Auftraggeber durch jemanden ersetzen lassen?
Gibst du dem Freelancer genaue Anweisungen und Instruktionen, die er ausführen muss, und besteht eine sogenannte Weisungsgebundenheit?
Zahlst du dem Freelancer mehr als nur eine Kostenvergütung für die Arbeit?

Die dritte Frage wird in der Regel immer mit 'ja' beantwortet. Solltest du auch bei eins und zwei Zweifel haben, kann es ratsam sein, einen Mustervertrag zu verwenden. Wenn alle drei Fragen mit 'ja' beantwortet werden können, muss der Auftraggeber Lohnsteuern einbehalten und abführen. Bei Aufträgen über Freelancer.at wird dies jedoch kaum der Fall sein, da die meisten Aufträge von kurzer Dauer sind und remote gearbeitet wird. Die Weisungsgebundenheit fehlt dann, und der Freelancer könnte theoretisch die auszuführende Arbeit delegieren. Solange das Ergebnis jedoch wie vereinbart ist, wird es kein Problem geben. Hast du dennoch Zweifel an dem Status des Arbeitsverhältnisses? Dann kannst du jederzeit einen Mustervertrag vom Finanzamt verwenden. 

Aussetzung der Durchsetzung des DBA-Gesetzes

Auf den ersten Blick scheint es eine übersichtliche Konstruktion zu sein, aber der Schein trügt. Am 18. November 2016 hat Staatssekretär Wiebes die Durchsetzung des DBA-Gesetzes bis zum 1. Januar 2018 ausgesetzt. Bis dahin kannst du als Auftraggeber keine Geldstrafen oder Nachforderungen erhalten, es sei denn, du bist offensichtlich böswillig gewesen. Diese Aussetzung fand statt, nachdem festgestellt wurde, dass Auftraggeber aus Angst vor Strafen oder Nachforderungen massenhaft aufhörten, Selbstständige zu engagieren. Auch Freelancer.at bemerkte die Auswirkungen des neuen DBA-Gesetzes. Nicht weil die Anzahl der Aufträge zurückging, sondern weil die negative Auswirkung an den sinkenden Honoraren der Freelancer abzulesen war.

Unnötige Scheu vor Selbstständigen

Trotz der Aussetzung der Durchsetzung des DBA-Gesetzes spüren viele Selbstständige die negativen Folgen weiterhin. Auftraggeber möchten sich nicht an unerwarteten Geldstrafen verbrennen und gehen auf Nummer sicher, was zu einer erheblichen Scheu vor Selbstständigen führt. Für Auftraggeber auf Freelancer.at bleibt das Risiko jedoch minimal. Dank der geringen Auftragsgröße, dem Fehlen einer Weisungsgebundenheit und der Vielzahl an Freelancern in der Datenbank, um täglich einen neuen Programmierer, Texter oder Illustrator zu engagieren, kannst du problemlos die benötigten Spezialisten einstellen.