In letzter Zeit tut sich viel in der Welt der Selbstständigen. Ab dem 1. Mai wird die VAR (Verklaring Arbeidsrelatie) abgeschafft und das Gesetz Deregulering Beoordeling Arbeidsrelaties (DBA) tritt in Kraft. Aber was bedeutet das eigentlich genau? Stell dir vor, ein Selbstständiger erhält über Freelancer.at einen einmaligen Auftrag, einen Text für 500 Euro zu übersetzen. Was muss der Selbstständige nun genau regeln und was muss der Auftraggeber tun? Unsere Redaktion ist der Sache nachgegangen.
Warum ändert sich die Situation?
Die VAR wurde einst eingeführt, um „Scheinselbstständigkeit“ oder „verdeckte Arbeitsverhältnisse“ zu verhindern. Mit dem starken Anstieg der Zahl an Selbstständigen kann der niederländische Fiskus die Prüfungen der VAR nicht mehr bewältigen. Gleichzeitig geht man davon aus, dass es noch immer viele Fälle von „Scheinselbstständigkeit“ gibt: Menschen, die angeben, selbstständig zu sein, nach den Regeln der Steuerbehörde aber eigentlich in einem regulären Arbeitsverhältnis stehen müssten.
Mit dem Gesetz DBA wird die alte VAR-Erklärung durch Modellverträge ersetzt. Der Selbstständige und der Auftraggeber unterschreiben beide diesen Vertrag. Halten sich beide Parteien an das, was dort geregelt ist, sollte es sich nicht um ein „verdecktes Arbeitsverhältnis“ handeln.
Was ändert sich?
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Der Selbstständige muss keine VAR mehr beantragen, sondern arbeitet für jeden Auftraggeber mit einem Modellvertrag.
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Bei der VAR lag das finanzielle Risiko ausschließlich beim Selbstständigen. Der Auftraggeber war von Nachforderungen befreit, falls die Steuerbehörde im Nachhinein doch zu dem Schluss kam, dass ein Arbeitsverhältnis vorlag. In der neuen Situation unterschreiben beide Parteien und sind damit gemeinsam verantwortlich, alles korrekt zu regeln. Läuft etwas schief, erhalten beide eine Nachzahlungsverfügung.
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Die VAR war nur ein Jahr gültig, danach musstest du erneut eine beantragen. Die Modellverträge gelten dagegen fünf Jahre. Der Nachteil ist allerdings, dass für diesen Zeitraum von fünf Jahren noch Nachforderungen möglich sind.
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Die VAR konntest du für mehrere Auftraggeber beantragen. Die Modellverträge werden hingegen pro Auftraggeber abgeschlossen.
Was steht in einem Modellvertrag?
Mit einem Modellvertrag weist du nach, dass du kein Arbeitsverhältnis hast, sondern wirklich als Selbstständiger arbeitest. Nach Auffassung der Steuerbehörde bist du in einem Arbeitsverhältnis, wenn die folgenden drei Punkte alle zutreffen. Bist du wirklich selbstständig, muss mindestens einer dieser Punkte nicht gelten:
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Der Auftragnehmer muss die Arbeit persönlich ausführen.
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Der Auftraggeber ist zur Zahlung von Lohn verpflichtet.
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Der Auftragnehmer steht in einem Unterordnungsverhältnis zum Auftraggeber.
Der mittlere Punkt gilt immer, deshalb ist es wichtig, sich die beiden anderen genau anzuschauen.
Persönliche Arbeitsleistung: Hängt die Arbeit ausschließlich von dir persönlich ab? Was machst du zum Beispiel, wenn du im Urlaub bist, zu viele Kunden hast oder ein paar Wochen krank bist? Darfst du dann selbst jemanden als Vertretung suchen? Dann liegt kein Arbeitsverhältnis vor. Wichtig ist dabei, dass es sich um eine freie Vertretung handelt: Du suchst die Person selbst und nimmst niemanden aus einer Datenbank mit vom Auftraggeber vorab genehmigten Selbstständigen. Der Auftraggeber darf die Vertretung nur auf Basis der Arbeit ablehnen und du bleibst weiterhin für die Qualität verantwortlich.
Hast du als Designer:in oder Texter:in einen so einzigartigen Stil, dass dich niemand wirklich ersetzen kann? Dann hängt die Arbeit tatsächlich stark von dir persönlich ab und du solltest beim nächsten Punkt besonders aufmerksam sein.
Unterordnungsverhältnis: Dieser Punkt ist schwierig. Du wirst für eine bestimmte Aufgabe engagiert, also sagt dir der Auftraggeber natürlich, was getan werden muss. Aber er darf dir nicht vorschreiben, wo, wann oder wie du arbeitest. Das solltest du als Selbstständiger selbst bestimmen.
Einige Punkte, auf die die Steuerbehörde achten kann, sind: Arbeit vor Ort beim Auftraggeber, fester Arbeitsplatz, feste Arbeitszeiten, Nutzung der Arbeitsmittel des Auftraggebers (nimm also besser deinen eigenen Laptop mit), verpflichtende Teilnahme an Betriebsversammlungen, Visitenkarten des Auftraggebers mit deinem Namen darauf, Kleidung mit dem Logo des Auftraggebers (ein Selbstständiger trägt im Prinzip sein eigenes Logo), Mitarbeitergespräche, sowie Anweisungen, wie genau du deine Arbeit ausführen musst.
Wie kommst du an einen Modellvertrag?
Die Steuerbehörde hat verschiedene Musterverträge erstellt, die du auf ihrer Website einsehen kannst. Wenn du diese übernimmst und befolgst, kannst du dich direkt auf deren Gültigkeit berufen.
Es gibt drei Orte, an denen Modellverträge angeboten werden:
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Allgemeine Modellverträge
Hier findest du die Modellverträge, die sich an den oben genannten Punkten orientieren: Unterordnungsverhältnis und freie Vertretung. -
Modellverträge für Branchen und Berufsgruppen
Hier findest du Modellverträge, die Interessenverbände gemeinsam mit der Steuerbehörde ausgearbeitet haben, etwa für Künstler, Hausärzte oder IT-Profis. Verschiedene Verbände arbeiten noch an weiteren Verträgen, zum Beispiel der NVJ für Journalist:innen oder Texter:innen. -
Individuelle Modellverträge
Kommst du mit den genannten Optionen nicht weiter, kannst du auch deinen eigenen Modellvertrag erstellen und zur Prüfung an die Steuerbehörde schicken. Bei Genehmigung wird er auf dieser Seite veröffentlicht, sodass andere ihn ebenfalls nutzen können, etwa für Musiklehrer:innen oder DJs. Die Prüfung eines eigenen Modellvertrags verhindert, dass du später doch noch mit Nachforderungen konfrontiert wirst.
Du kannst die Modellverträge herunterladen und ausfüllen. Alles, was nicht gelb markiert ist, darfst du anpassen und muss danach nicht erneut von der Steuerbehörde geprüft werden. Was gelb markiert ist, sind genau die Vereinbarungen, aus denen hervorgeht, dass kein Arbeitsverhältnis besteht. Änderst du diese Passagen, muss der Vertrag erneut von der Steuerbehörde kontrolliert werden.
Die Modellverträge sind fünf Jahre gültig. Pro Auftraggeber musst du also nur einmal in fünf Jahren einen Modellvertrag unterschreiben lassen.
Bist du verpflichtet, mit einem Modellvertrag zu arbeiten?
Nein, eine Pflicht gibt es nicht. Im Grunde bleiben die Regeln hinter der VAR-Erklärung bestehen. Wenn du vor dem 1. Mai keine VAR beantragen musstest, weil kein Arbeitsverhältnis vorlag, musst du jetzt auch keinen Modellvertrag unterschreiben lassen. Denk zum Beispiel an den Übersetzer, der über Hoofdkraan den Auftrag bekommt, einmalig den Jahresbericht ins Englische zu übertragen, oder an die Grafikdesignerin, die die neue Website eines Unternehmens entwirft.
Selbstständigen, die langfristig für denselben Auftraggeber arbeiten oder vor Ort beim Kunden tätig sind, wird jedoch geraten, mit einem Modellvertrag zu arbeiten.
Musst du das alles noch vor dem 1. Mai regeln?
Nein, vom 1. Mai 2016 bis 1. Mai 2017 befindet sich das neue Gesetz in einer „Implementierungsphase“. Das bedeutet, dass das Gesetz nicht sofort strikt durchgesetzt wird, man aber sehr wohl darauf achtet, ob sich die Beteiligten bemühen, die neuen Regeln umzusetzen und mit einem Modellvertrag zu arbeiten.
Achtung!
Das Unterschreiben eines Modellvertrags ist einfach, aber entscheidend ist die praktische Umsetzung. Diese muss mit dem Vertrag übereinstimmen. Noch ist unklar, wie streng die Steuerbehörde tatsächlich sein wird. Deshalb wird derzeit empfohlen, sich genau an das zu halten, was im Modellvertrag steht – insbesondere im Hinblick auf das Unterordnungsverhältnis solltest du dich weiterhin wie eine echte selbstständige Person verhalten.
Was passiert, wenn die Steuerbehörde trotzdem entscheidet, dass (oder dass es früher) ein Arbeitsverhältnis ist/war?
Dann erhältst du eine Nachzahlungsverfügung für die Laufzeit des Modellvertrags (maximal fünf Jahre) über:
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Lohnsteuer
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Beiträge zur Volksversicherung (AOW, ANW, WLZ)
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Beiträge zur Arbeitnehmerversicherung (ZW, WW, WAO, WIA)
Diese Nachforderungen werden zunächst beim Auftraggeber geltend gemacht. Enthält der Vertrag jedoch eine Klausel, die den Auftraggeber freistellt, kann dieser Lohnsteuer und Volksversicherungsbeiträge anschließend beim Auftragnehmer zurückfordern. Fehlt eine solche Klausel, kann sich der Auftragnehmer auf Billigkeit und Zumutbarkeit berufen. Beiträge zur Arbeitnehmerversicherung gehen immer zu Lasten des Auftraggebers.
Was solltest du jetzt als Auftraggeber und als Selbstständiger tun?
Wie oben beschrieben, liegt das finanzielle Risiko auf beiden Seiten. Auftraggeber und Auftragnehmer tragen also gemeinsam die Verantwortung, alles sauber zu regeln.
Als Selbstständige:r ist es sinnvoll, deine Aufträge kritisch zu prüfen:
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Wie viele Auftraggeber hast du pro Jahr?
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Gibt es ein oder zwei Auftraggeber, von denen der Großteil deines Einkommens abhängt?
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Könnte die Steuerbehörde Zweifel haben, ob es sich nicht doch um ein verdecktes Arbeitsverhältnis handelt?
Wenn ja, sorg für einen Modellvertrag – und sei auf der sicheren Seite!
Als Auftraggeber: Schau dir die Selbstständigen an, die ihr als Unternehmen beauftragt.
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Arbeiten sie alle von zuhause oder haben sie auch einen festen Platz im Büro?
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Arbeiten sie an einem zeitlich begrenzten Projekt oder praktisch in Vollzeit für euch?
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Gibt es Situationen, bei denen die Steuerbehörde Fragen stellen könnte?
Für diese Zweifelsfälle solltest du einen Modellvertrag abschließen.
Quelle: Hrpraktijk.nl, NVJ.nl, startab.nlIm folgenden (leicht augenzwinkernden) Beitrag von RTL Z zeigt der freie Ökonom Mathijs Bouman, was das Gesetz DBA für ihn bedeuten würde: ::contentReference[oaicite:0]{index=0}