Kay Gloor
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Über Kay
Hier ein Praxisbeispiel und sein Rat.
PRAKTISCHES BEISPIEL
Herr A hat kürzlich, wie viele andere zurzeit, als Unternehmer oder Selbstständiger begonnen. Wer heutzutage selbstständig wird, wird mit allerlei Ratschlägen, Do's und Don'ts usw. überhäuft. Wie alle anderen Gründer, die umsatzsteuerpflichtig sind, muss Herr A nur einmal pro Quartal seine Umsatzsteuer angeben. Was ihn überrascht; zum Zeitpunkt der Anmeldung stellt sich heraus, dass er einen beträchtlichen Betrag an Umsatzsteuer abführen muss und zwar vor Ende des Monats der Anmeldung.
Sie verstehen schon, der zu zahlende Betrag steht Herrn A nicht (mehr) zur Verfügung, da er all sein Geld ausgegeben hat.
DARUM KÖNNEN WIR FOLGENDES FÜR SIE BEDEUTEN.Ihre Finanzen vollständig im Griff
Als Unternehmer stecken Sie lieber Ihre Energie in das Unternehmertum als in Ihre Buchhaltung.
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