Auftrags-ID: 68045
Budget: € 20 bis € 70 p.St.
Veröffentlicht: 02-07-2012
Reaktionen: 0
Ort: Wels, Österreich
Zuletzt geändert: 02-07-2012
Status: Geschlossen
Ich bitte um Ihre Aufmerksamkeit für Folgendes; Seit Oktober 2012 bin ich zum Verbraucherinsolvenzverfahren (WSNP) zugelassen, womit ich sehr zufrieden bin, da es mir bei meiner Wiedereingliederung in die Gesellschaft hilft und geholfen hat. Nun ereignet sich jedoch etwas Merkwürdiges, das ich und mehrere andere nicht ganz nachvollziehen können und worüber ich nichts verstehe. Ich fühle mich ungerecht behandelt, weshalb ich mich an Ihre Website wende, damit Sie vielleicht etwas Licht in die Angelegenheit bringen können.
Viele Angelegenheiten sind gesetzlich geregelt, darüber kann man geteilter Meinung sein, aber das nur nebenbei. Ich befinde mich derzeit in einem Stadterneuerungsgebiet und bin gezwungen, mein Haus zu verlassen und kann nicht mehr zurückkehren. Mit dem Sozialplan, der gesetzlich eine Umzugskostenpauschale von 5.535 Euro vorsieht, damit ich meine neue Wohnung renovieren und einrichten und umziehen kann, bin ich sehr zufrieden.
Nun habe ich auf Nachfrage bei meinem Insolvenzverwalter im Voraus angegeben, dass ich diese Entschädigung erhalte, woraufhin die Antwort kam, dass der gesamte Betrag auf das Nachlasskonto (für meine Gläubiger) gehen muss. Im schlimmsten Fall könnte ich dann nicht umziehen. Es ist so, dass ich nach Genehmigung des Insolvenzverwalters (und des Richters) Ausgaben für meine neue Unterkunft tätigen darf. Es geht dabei um angemessen/hoch/niedrig, ohne genaue Beträge zu nennen. Es gibt jedoch auch Stellen und Berater, die behaupten, dass nichts von der Entschädigung (die kein Einkommen ist) auf das Nachlasskonto gehen darf. Gesetzlich gibt es hierzu keine Regelungen, aber ich werde dennoch unter Androhung des Ausschlusses aus dem Verbraucherinsolvenzverfahren (WSNP) dazu gezwungen.
Richter sollen dies “”untereinander“” vereinbart haben. Nichts davon steht übrigens in der RECOFA-Liste, was als Einkommen gilt und worauf gepfändet werden darf und worauf nicht. Letztendlich läuft es darauf hinaus, dass die Wohnungsbaugesellschaft meine Gläubiger bezahlen wird, was doch niemals die Absicht der bestehenden gesetzlichen Regelung sein kann, Menschen wie mir für den erlittenen materiellen und immateriellen Schaden entgegenzukommen. Wie bereits erwähnt, kann ein Insolvenzverwalter dies nicht belegen, und ich habe am 7. Juni bei einer von mir beantragten Anhörung dazu keine klare Antwort erhalten.
Ich habe inzwischen einige Rechtsberater dazu konsultiert und stehe noch in Kontakt mit AEDES (Dachorganisation der niederländischen Wohnungsbaugesellschaften), um zu erfahren, wie sie mit den ihnen gesetzlich auferlegten Beträgen für solche Situationen umgehen und mit der Tatsache, dass dies letztendlich bei den Gläubigern landet. Wie bereits erwähnt, ist hierzu in den Gesetzesartikeln bezüglich des Verbraucherinsolvenzverfahrens (WSNP) nichts Schwarz auf Weiß zu finden. Und ich weiß, dass ich meine Gläubiger abbezahlen muss, aber nicht über eine Entschädigung, die ich tatsächlich benötige. In der aktuellen Situation läuft es darauf hinaus, dass ich meinen Insolvenzverwalter fragen muss, ob und was ich zu welchem Preis renovieren und einrichten darf. Wenn wir uns darüber uneinig sind (was durchaus ein paar Mal passieren kann), bin ich Monate weiter, ohne ein anderes Haus zu haben. Wobei die eventuell anfallenden Kosten auch wieder vom Typ des Hauses abhängen, das ich annehme!
Ich hoffe, Sie können meine Geschichte ein wenig nachvollziehen und bin jederzeit bereit, alles zu erläutern. Da es hierzu keine klaren Gesetzestexte gibt, suche ich derzeit einen Anwalt, der mich in dieser Angelegenheit unterstützen möchte und kann.
Vorteil und Herausforderung hierbei sollte sein, dass es keinerlei Rechtsprechung zu dieser spezifischen Angelegenheit gibt, sodass wir vielleicht eine Brücke für die Zukunft schlagen können, damit solche Fälle auch geregelt werden !! Eine gewisse Eile ist geboten, da ich mich derzeit in einer prekären Situation befinde, in der ich unter Druck gesetzt und mit dem Ausschluss aus dem Verbraucherinsolvenzverfahren (WSNP) bedroht werde. Mit Interesse erwarte ich Ihre Reaktion,
Mit freundlichen Grüßen,
Henk Schipper