Oh je, du musst diesen Monat wieder deine Umsatzsteuererklärung abgeben. Es scheint immer so einfach zu sein, aber selbst bei den erfahrensten Freelancern schleichen sich manchmal Fehler in die Erklärung ein. Deshalb haben wir einige wichtige Punkte für dich zusammengestellt.

Achtet du auf das Rechnungsdatum oder das Zahlungsdatum?

Der Erklärungszeitraum für das dritte Quartal läuft von Juli bis September, daher musst du alle Rechnungen, die in diesen Monaten fallen, in deiner Erklärung berücksichtigen. Aber schaust du dann auf das Rechnungsdatum oder das Zahlungsdatum? Die richtige Antwort ist das Rechnungsdatum. Es spielt also keine Rolle, ob du die Umsatzsteuer bereits erhalten hast.

Darfst du uneinbringliche Forderungen verrechnen?

Ah, aber wenn sich die Rechnung letztendlich als uneinbringlich herausstellt, darfst du das vielleicht in einem nächsten Quartal verrechnen, denkst du jetzt. Falsch! Du kannst die Finanzbehörde um die Rückerstattung der gezahlten Umsatzsteuer bitten.

Und die Umsatzsteuer auf deine geschäftlichen Kaffeekosten?

Tut mir leid, nein, du darfst die Umsatzsteuer auf deine Gastronomierechnungen nicht zurückfordern. Aber warum fragt dann jeder Selbständige nach einem Beleg für seinen Kaffee? Weil es sich um geschäftliche Kosten handelt, die du in deiner Buchhaltung angeben musst.

Zählt ausländische Umsatzsteuer auch als Umsatzsteuer?

Du kannst nicht einfach ausländische Umsatzsteuer abziehen, auch nicht, wenn der Satz genauso hoch ist wie in Deutschland. Du musst Rechnungen aus dem Ausland mit einem Umsatzsteuersatz von 0 % für Waren oder dem Hinweis, dass die Umsatzsteuer auf Dienstleistungen verlagert wurde, erhalten. Du musst dann selbst den richtigen deutschen Umsatzsteuerbetrag berechnen. Die Finanzbehörde hat dafür ein praktisches Hilfsmittel.

Darf ich die Umsatzsteuer auf meine Privat-Ausgaben mit einrechnen?

Die meisten Privat-Ausgaben darfst du natürlich nicht abziehen, aber das ändert sich, wenn du die gekauften Waren auch geschäftlich nutzt. Wenn du etwas zur Hälfte geschäftlich nutzt, darfst du auch die Hälfte der Umsatzsteuer abziehen.

Achte auf Versicherungsprämien!

Die Versicherungssteuer auf Versicherungsprämien beträgt ebenfalls 21 %, ist aber keine Umsatzsteuer. Verwechsel das nicht!

Und natürlich nicht zu vergessen..

Abschließend solltest du als neuer Freelancer natürlich nicht deine Anlaufkosten vergessen, an die Kleinunternehmerregelung (KUR) denken und vor allem deine Umsatzsteuererklärung rechtzeitig abgeben! Also bis zum 31. Oktober diesen Monat. Viel Erfolg!