Dezember. Das Ende des Jahres. Truthahn, Geschenke, Glühwein, Krapfen, Champagner und da war doch noch etwas Wichtiges für Freelancer? Genau: das Ende des Geschäftsjahres. Überlege dir gut, ob es vielleicht sinnvoll ist, noch eine zusätzliche Rechnung zu stellen oder doch in diesem Jahr den neuen Computer anzuschaffen.
Noch in 2017 investieren?
Hast du in diesem Jahr große Investitionen getätigt? Einen neuen Laptop, ein Telefon, einen Drucker, Werkzeuge, Geräte oder einen brandneuen Arbeitsplatz? Zähle diese Investitionen schnell zusammen, um zu überprüfen, ob du über einen Betrag von 2300 Euro kommst. Wenn ja, hast du Anspruch auf einen Abzug von 28% für Investitionen bis zu einem Gesamtbetrag von 56.192 Euro (über diesem Betrag gelten andere Regeln). Beachte, dass du nicht jede externe Festplatte und jeden Bürostuhl zählen kannst. Pro Mittel gilt eine Mindestinvestition von 450 Euro. Auch zählt ein Auto in den meisten Fällen nicht und du darfst Mittel, die du aus deinem Privatvermögen überträgst, nicht mitrechnen.
Noch Rechnungen versenden? Oder bis 2018 warten
Hast du in diesem Jahr noch nicht viel Umsatz gemacht oder relativ hohe Kosten gehabt? Dann könntest du für die Kleinunternehmerregelung (KOR) in Frage kommen. Es gibt grob zwei Szenarien.
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Nach Abzug der Vorsteuer musst du im gesamten Jahr 1345 Euro oder weniger an Umsatzsteuer zahlen. In diesem Fall musst du überhaupt keine Umsatzsteuer zahlen. Du kannst dies einfach in deiner digitalen Steuererklärung angeben.
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Nach Abzug der Vorsteuer musst du im gesamten Jahr zwischen 1346 und 1883 Euro Umsatzsteuer zahlen. In diesem Fall erhältst du einen Rabatt auf deine geschuldete Umsatzsteuer. Der Rabattbetrag ergibt sich aus dieser Rechnung:
2,5 x (1883 - [dein berechneter Umsatzsteuerbetrag])
Solltest du im Dezember noch Rechnungen versenden müssen, lohnt es sich, zu überprüfen, ob du damit nicht gerade die Grenze für die Kleinunternehmerregelung überschreitest. Manchmal kann es sinnvoll sein, diese Rechnung erst im Januar zu versenden.
Überprüfe deine privaten Zahlungen
Wie oft passiert es, dass du Büromaterial benötigst und deine Geschäftskarte nicht dabei hast? Oder dass du versehentlich dein Geschäftsessen mit deiner privaten Karte bezahlst? Bist du so genau, dass du diese Transaktionen sofort korrigierst und in deiner Geschäftsbuchhaltung erfasst? In den meisten Fällen lohnt es sich, diese privaten Zahlungen noch einmal durchzugehen und vor Ende des Geschäftsjahres auf dein Geschäftskonto zu buchen, falls du das noch nicht getan hast.