Die Art und Weise, wie Auftraggeber Selbstständige engagieren, wird grundlegend verändert. Staatssekretär Eric Wiebes hat einen Plan vorgestellt, der die VAR für Selbstständige ersetzen wird. Ein zuvor präsentierter Plan, die BGL, ist damit obsolet geworden. In diesem Q&A erklären wir dir, warum die VAR ersetzt wird, was der neue Plan beinhaltet und was der Unterschied zur BGL ist.
 

Warum möchte Wiebes die VAR abschaffen?

Die VAR (Verklaring arbeidsrelatie) konnte jedes Jahr von Selbstständigen beim Finanzamt beantragt werden. Dies geschah anhand von Fragen auf einem Antragsformular. Mit der richtigen VAR waren ihre Auftraggeber von der Zahlung von Lohnsteuern und Sozialabgaben befreit.

Laut dem Staatssekretär fördert dieses System jedoch die Scheinselbstständigkeit. Auftraggeber können nicht haftbar gemacht werden, wenn sie Selbstständige mit der richtigen VAR engagieren, die jedoch tatsächlich in einem versteckten Arbeitsverhältnis stehen. Nur die Selbstständigen können dann bestraft werden.
 

Was beinhaltet der neue Plan?

Der Staatssekretär hat einen neuen Plan entwickelt, der die VAR ersetzen wird. Künftig kann zwischen dem Selbstständigen und seinem Auftraggeber bei der Vergabe eines Auftrags ein Vertrag geschlossen werden. Dieser Vertrag muss vom Finanzamt genehmigt werden. Bei Genehmigung kann der Vertrag standardmäßig von diesem Auftraggeber und Selbstständigen verwendet werden.

Um es Selbstständigen und Auftraggebern zu erleichtern, erstellt das Finanzamt für jede Branche ein Mustervertrag. Die genaue Ausgestaltung des Vertrags variiert je nach Branche. Im Vertrag wird genau festgelegt, welche Bedingungen die Arbeitsbeziehung zwischen Selbstständigem und Auftraggeber erfüllen muss. Das Finanzamt kann überprüfen, ob die Regeln aus dem Vertrag tatsächlich eingehalten werden. Wenn bei Kontrollen Scheinselbstständigkeit nachgewiesen wird, können Nachzahlungen und Strafen sowohl für den Selbstständigen als auch für den Auftraggeber folgen.
 

Wann wird dieser neue Plan eingeführt?

Das genaue Datum ist noch nicht bekannt. Derzeit wird an einer präzisen Ausgestaltung aller branchenspezifischen Musterverträge gearbeitet.
 

Was ist das Ziel der neuen Regelung?

Wiebes erwartet, dass mit der neuen Regelung Scheinselbstständigkeit der Vergangenheit angehört. Denn mit der neuen Regelung sind Auftraggeber mitverantwortlich für die Einhaltung der Regeln. Darüber hinaus hat das Finanzamt durch die Abschaffung der VAR mehr Zeit für Kontrollen.
 

Aber die BGL hatte doch die gleichen Ziele? Warum wurde sie verworfen?

Mit der BGL sollten Selbstständige und ihre Auftraggeber die Arbeitsbeziehung pro Auftrag anhand von Fragen aus einem Webmodul qualifizieren. Eine Kombination von Antworten bestimmte, ob der Selbstständige als echter Selbstständiger engagiert werden konnte oder ob er angestellt werden müsste. Interessenvertretungen sowohl von Selbstständigen als auch von Auftraggebern reagierten negativ auf die BGL. Die wichtigsten Einwände gegen den Gesetzesentwurf:

  • Selbstständige und Auftraggeber werden mit der BGL mit viel zusätzlicher Arbeit belastet;

  • Es ist im Voraus nicht klar, auf welche Weise der Selbstständige engagiert werden kann;

  • Auftraggeber tragen finanzielle Risiken bei der Beauftragung eines Selbstständigen.

  • Der große Vorteil des neuen branchenspezifischen Plans ist, dass Selbstständige und Auftraggeber nicht pro Auftrag durch die vielen Fragen des BGL-Webmoduls gehen müssen. Zudem ist im Voraus bereits klar, auf welche Weise der Selbstständige von Auftraggebern engagiert werden kann. Es ist jedoch so, dass mit dem neuen Plan die Auftraggeber die Mitverantwortung für die Einhaltung der Regeln tragen.
     

Fazit

Der neue Plan mit den branchenspezifischen Verträgen wurde von Interessenvertretungen der Selbstständigen und Auftraggeber positiv aufgenommen. Im Gegensatz zur BGL bietet die neue Regelung im Voraus Klarheit darüber, wie ein Selbstständiger engagiert werden kann. Zudem sorgt sie für weniger administrative Belastungen.

Aber auch mit der neuen Regelung gilt, dass Auftraggeber künftig mitverantwortlich für die Einhaltung der Regeln beim Engagement von Selbstständigen sind. Das bedeutet, dass sie die Regeln gut kennen und einhalten müssen, denn bei Verstößen können Nachzahlungen und Strafen folgen. Das Engagement von Selbstständigen birgt also Risiken. Die Zukunft wird zeigen, ob Auftraggeber vorsichtiger oder sogar zurückhaltender beim Engagement von Selbstständigen werden.