Im neuen Regierungsprogramm wird festgehalten, dass Selbstständige eine wichtige Rolle auf dem Arbeitsmarkt spielen, jedoch sollten Menschen aus den richtigen Gründen die Entscheidung für die Selbstständigkeit treffen. Das Gesetz zur Deregulierung der Beurteilung von Arbeitsverhältnissen (DBA) hat keine Lösungen gebracht, sondern nur Unsicherheit erzeugt, wodurch am unteren Ende des Marktes weiterhin Schein-Selbstständigkeit besteht. Daher wird das DBA-Gesetz ersetzt und es wird ein neues Gesetz für Selbstständige eingeführt.

Was ist das Ziel des neuen Gesetzes für Selbstständige?

Das Ziel des neuen Gesetzes ist zweifach. Einerseits soll es echten Selbstständigen Sicherheit bieten und andererseits Schein-Selbstständigkeit verhindern. Bei der Erstellung des Gesetzes wird auf die Durchsetzbarkeit geachtet, aber auch auf die Auswirkungen auf die administrativen Belastungen. Um eine fundierte Abwägung zu treffen, werden Akteure aus der Praxis einbezogen.

Bei einem niedrigen Tarif automatisch Arbeitsverhältnis

In zwei Fällen kann festgestellt werden, dass ein Arbeitsverhältnis vorliegt.

  1. Ein niedriger Tarif in Kombination mit einer längeren Dauer des Vertrags

  2. Ein niedriger Tarif in Kombination mit der Ausübung regulärer Geschäftstätigkeiten

Lohnkosten bis zu 125 % des gesetzlichen Mindestlohns werden als niedriges Einkommen eingestuft. Letztendlich wird ein einheitlicher Tarif gewählt, um das untere Ende des gesamten Marktes abzugrenzen, und dieser Tarif wird voraussichtlich zwischen 15 und 18 Euro pro Stunde liegen.

Opt-out für Lohnsteuer und Arbeitnehmerversicherungen

Für selbstständige Unternehmer, die einen Stundensatz von mehr als 75 Euro haben, wird in folgenden Fällen ein 'Opt-out' für die Lohnsteuer und die Arbeitnehmerversicherungen eingeführt:

  1. Ein hoher Tarif in Kombination mit einer kürzeren Dauer des Vertrags (kürzer als ein Jahr)

  2. Ein hoher Tarif in Kombination mit der Nichtausübung regulärer Geschäftstätigkeiten

Eine Auftraggebererklärung für den durchschnittlichen Selbstständigen

Für jeden Selbstständigen mit einem Stundensatz über dem 'niedrigen Tarif' muss der Auftraggeber eine Auftraggebererklärung beantragen. Diese kann durch das Ausfüllen eines Webmoduls, ähnlich einem System, das auch im Vereinigten Königreich verwendet wird, erhalten werden. Die Fragen im Webmodul werden die notwendige Sicherheit hinsichtlich der Freistellung von Lohnsteuer und Beiträgen zur Arbeitnehmerversicherung bieten. Die Weisungsbeziehung wird künftig mehr auf der Grundlage materieller statt formeller Umstände überprüft.

Unternehmervereinbarung im Bürgerlichen Gesetzbuch?

Abschließend wird die neue Regierung prüfen, ob die Selbstständigkeit durch die Einführung einer Unternehmervereinbarung einen eigenen Platz im Bürgerlichen Gesetzbuch erhalten könnte.

Hier können Sie das vollständige Regierungsprogramm lesen.