Halb Dezember, Zeit für Geschenke, leckeres Essen und freie Tage. Aber auch die Zeit, um an die Steuererklärung zu denken! So kurz vor Jahresende ist es klug, noch ein paar Dinge zu regeln. Zudem wird sich 2016 einiges ändern. Zuvor erschien auf startersinformatiecentrum.nl unser Artikel mit 7 Steuertipps für Selbstständige:
VAR entfällt
Vielleicht hast du es schon gehört. Ab 2016 wird die VAR entfallen. Zukünftig wird das Finanzamt auf Basis eines Vertrags zwischen Auftraggebern und Auftragnehmern entscheiden, ob Lohnsteuer einbehalten werden muss.
Auf der Website des Finanzamts findest du verschiedene Musterverträge. Wenn du die VAR nutzt, werden diese Verträge eine gute Lösung sein. Du kannst auch jederzeit einen eigenen Vertrag aufsetzen. Diesen kannst du zur Überprüfung dem Finanzamt vorlegen.
Es ist nicht verpflichtend, einen solchen Vertrag unterzeichnen zu lassen. Wenn du dies jedoch tust, weiß der Auftraggeber sicher, dass er keine Lohnsteuern einbehalten und zahlen muss. Du kannst denselben Vertrag für denselben Auftraggeber bei mehreren Projekten verwenden, solange die Arbeitsbedingungen gleich bleiben. Ändern sich die Bedingungen, muss ein neuer Vertrag abgeschlossen werden.
Forschung & Entwicklung
Bist du mit Forschungs- und Entwicklungsarbeiten beschäftigt? Ab dem 1. Januar 2016 musst du nur noch eine steuerliche Regelung für alle Lohnkosten, sonstigen Kosten und Ausgaben nutzen.
Der zusätzliche steuerliche Abzug für Forschung und Entwicklung (RDA) wird nämlich in die bestehende Lohnkostenzuschüsse der Abgabenminderung für Forschungs- und Entwicklungsarbeiten (S&O-Abgabenminderung) umgewandelt. Für weitere Informationen besuche ondernemersplein.nl.
Zusatzbesteuerung für private Nutzung des Fahrzeugs
Hast du ein Firmenfahrzeug, das du auch privat nutzt? Dann muss bei dem Gewinn ein Betrag hinzugerechnet werden, die Zusatzbesteuerung. Diese Zusatzbesteuerung wird 2016 und auch 2017 erheblich steigen. Wenn du noch ein Auto kaufen möchtest, ist es ratsam, dies noch 2015 zu tun. Das Jahr, in dem das Auto gekauft wird, gibt nämlich Anspruch auf 60 Monate Zusatzbesteuerung zum dann geltenden Satz.
Die Zusatzbesteuerung basiert auf den CO2-Emissionen des Fahrzeugs (g/km).
– Die Zusatzbesteuerung für 0 Emissionen bleibt für 2016 und 2017 gleich wie 2015: 4%.
– Für 0-50 Emissionen beträgt die Zusatzbesteuerung: 15% (2016) und 17% (2017) im Vergleich zu 7% in 2015.
– Für 51-106 Emissionen beträgt die Zusatzbesteuerung: 21% (2016) und 22% (2017) im Vergleich zu 14% oder 20% in 2015.
– Für 106 Emissionen und höher beträgt die Zusatzbesteuerung: 25% (2016) und 22% (2017) im Vergleich zu 25% in 2015. Für diese Kategorie wird geraten, bis 2017 mit dem Kauf zu warten.
Bitte beachten:
Für die letzte Erklärung des Jahres ist es wichtig, dass die Zusatzbesteuerung für das Fahrzeug angewendet wird. Wenn du dies nicht tust, kann es zu einer Steuerstrafe oder -versäumnis für die Umsatzsteuer führen.
Kleinskalige Investitionsabzüge (KIA)
Wie viel hast du in diesem Jahr bereits investiert? Und hast du schon eine Wunschliste für 2016? Überprüfe dann noch einmal genau, ob du mehr oder weniger als 2.300 € (zzgl. MwSt.) in diesem Jahr investiert hast. Nur dann hast du steuerliche Vorteile von 28% Abzug. Bist du fast dran? Dann lohnt es sich wahrscheinlich, jetzt schon einen Artikel von deiner Wunschliste zu kaufen. Bist du noch weit davon entfernt, hattest aber vor, diese Woche etwas zu kaufen? Warte noch ein wenig und hoffentlich kannst du dann im nächsten Jahr von dieser KIA profitieren.
Kleinunternehmerregelung
Hast du nach Abzug der Vorsteuer (der MwSt. auf deine angefallenen Kosten) weniger als 1.883 € MwSt. zu zahlen? Dann kannst du den gesamten oder einen Teil dieser Steuer zurückbekommen.
Fällst du unter diese Kleinunternehmerregelung? Dann kannst du administrative Aufwände sparen, indem du einen Antrag auf eine Jahreserklärung stellst. Eine zusätzliche Bedingung ist, dass du keine Ein- und Verkäufe außerhalb von Deutschland tätigst.
Umsatzsteuer innerhalb der EU
Hast du in einem EU-Land Umsatzsteuer auf bestimmte geschäftliche Einkäufe gezahlt? Dann kannst du diese Umsatzsteuer zurückbekommen. Der Betrag an Umsatzsteuer muss jedoch mindestens 50 € betragen.
Buchhalter
Lass die Jahresendabrechnung von einem Buchhalter durchführen. Er oder sie kennt immer mehr Abzugsmöglichkeiten und andere Regelungen, die auf dich zutreffen könnten. So kannst du dir eine Menge Geld sparen!
Autor: Sanne de Jong, Redaktion Freelancer.at
Quelle: Just Finance, Administrative & Steuerangelegenheiten
Freelancer.at
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