Als Selbständiger oder Freelancer musst du zu Beginn deines Unternehmens eine juristische Rechtsform wählen. In Österreich gibt es Formen mit und ohne Rechtspersönlichkeit. Welche am besten zu dir passt, hängt von verschiedenen rechtlichen und steuerlichen Faktoren ab. In diesem Artikel erklären wir die Rechtsformen mit Rechtspersönlichkeit.

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Wählst du eine Rechtsform mit Rechtspersönlichkeit, wird dein Unternehmen zu einer eigenständigen juristischen Person. Das bedeutet, dass du bei Schulden nicht mit deinem Privatvermögen, sondern nur mit dem investierten Kapital haftest. Dies unterscheidet diese Form von Rechtsformen ohne Rechtspersönlichkeit, bei denen du persönlich haftbar bist. Beispiele für Rechtsformen mit Rechtspersönlichkeit sind die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die Aktiengesellschaft (AG), die Genossenschaft, die gegenseitige Versicherungsanstalt, die Stiftung und der Verein. Da die GmbH für startende Freelancer die gängigste Option ist, konzentrieren wir uns in diesem Artikel auf diese Rechtsform.

Vorstand einer GmbH

Eine GmbH ist eine juristische Person mit eigenen Rechten und Pflichten, vergleichbar mit einer natürlichen Person. Die GmbH ist Unternehmer und zahlt Körperschaftsteuer auf den Gewinn. Jährlich müssen Jahresabschlüsse erstellt und bei der Unternehmensdatenbank eingereicht werden. Der Geschäftsführer, oft angestellt bei der GmbH, hat die tägliche Leitung und handelt im Namen der Gesellschaft. Wie bei einem Einzelunternehmen kannst du als GmbH Personal einstellen. Darüber hinaus kann ein Aufsichtsrat die Geschäftsführung überwachen.

Aktien und Aktionäre

Das Kapital einer GmbH ist in Anteile aufgeteilt, die im Besitz von Aktionären sind. Gemeinsam bilden sie die Hauptversammlung, das höchste Organ innerhalb der Gesellschaft. Bei kleinen GmbHs ist der Geschäftsführer oft der einzige Aktionär, auch als Geschäftsführer-Großaktionär (dga) bezeichnet. Anteile sind immer namentlich und nicht frei übertragbar. In der Satzung muss eine Blockierungsregelung enthalten sein, die besagt, dass Anteile zuerst den Mitaktionären angeboten oder die Übertragung von der Hauptversammlung genehmigt werden muss.

Gründung einer GmbH

Eine GmbH gründest du selbstständig oder gemeinsam mit anderen. Die Gründung ist komplexer als bei Rechtsformen ohne Rechtspersönlichkeit, da dies über eine notarielle Urkunde erfolgt. Der Notar erstellt die Satzung und kümmert sich um die Eintragung ins Handelsregister. Bis zur Eintragung haftest du persönlich. Bei der Gründung muss mindestens ein Eurocent eingebracht werden, sowohl in Geld als auch in Natur.

Haftung

Mit einer GmbH bist du grundsätzlich nicht persönlich für die Schulden des Unternehmens haftbar. Deine Haftung ist auf das eingebrachte Kapital beschränkt. Dennoch kann persönliche Haftung entstehen, beispielsweise wenn die GmbH noch nicht eingetragen ist oder wenn du als Geschäftsführer-Großaktionär für Kredite mitunterzeichnest.

Wann bist du dennoch persönlich haftbar?

Geschäftsführer und Entscheidungsträger können persönlich haftbar gemacht werden, wenn sie Verträge abschließen, von denen sie wussten, dass die GmbH diese nicht erfüllen konnte. Auch das verspätete Informieren des Finanzamtes über unbezahlte Steuern oder Abgaben kann zu persönlicher Haftung führen. Fehlverhalten in den letzten drei Jahren, wie das Nichteinreichen von Jahresabschlüssen, kann ebenfalls Haftung verursachen. Darüber hinaus kannst du haftbar sein für Ausschüttungen, die die finanzielle Lage der GmbH gefährden (Ausschüttungstest).

GmbH in Gründung (GmbH i.G.)

Führst du bereits Aktivitäten aus, bevor die GmbH offiziell gegründet ist, spricht man von einer GmbH in Gründung (GmbH i.G.). Du kannst als GmbH i.G. nach außen treten, während der Notar die Gründung vorbereitet. Nach der Gründung werden alle Rechtshandlungen bestätigt und die GmbH ist haftbar.

Verträge abschließen als GmbH i.G.

Wenn eine GmbH i.G. Verträge abschließt, muss dies deutlich angegeben werden. Manchmal fügt ein Einzelunternehmen oder eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) 'GmbH i.G.' zum Namen hinzu, wenn diese in eine zukünftige GmbH überführt wird. In diesem Fall bleiben die Verträge auf den Namen des bestehenden Unternehmens stehen, bis die GmbH gegründet ist. Nur mit Zustimmung der Gegenpartei kann die neue GmbH diese Verträge übernehmen. Ist die GmbH i.G. als Unternehmen aktiv, ist die Eintragung ins Handelsregister verpflichtend.

Denk als Unternehmer gut nach, welche Handelsform am besten zu dir passt: eine Rechtsform mit Rechtspersönlichkeit oder eine Rechtsform ohne Rechtspersönlichkeit.