Als angehender Unternehmer möchtest du wissen, welche Rechtsform am besten zu deinem Unternehmen passt. In Deutschland gibt es Rechtsformen mit und ohne Rechtspersönlichkeit, die sich in rechtlicher und steuerlicher Hinsicht unterscheiden. In diesem Artikel besprechen wir die wichtigsten Rechtsformen ohne Rechtspersönlichkeit.
Einzelunternehmen und Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
Wählst du eine Rechtsform ohne Rechtspersönlichkeit, ist dein Unternehmen selbst keine juristische Person. Als Eigentümer haftest du persönlich mit deinem gesamten Privatvermögen für die Schulden des Unternehmens. Dies unterscheidet diese Formen von Rechtsformen mit Rechtspersönlichkeit, bei denen das Unternehmen als juristische Person angesehen wird und du nicht persönlich haftbar bist. Die bekanntesten Rechtsformen ohne Rechtspersönlichkeit sind das Einzelunternehmen, die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die Partnerschaft und die Kommanditgesellschaft. Da Einzelunternehmen und GbR am besten für startende Freelancer geeignet sind, behandeln wir diese hier näher.
Einzelunternehmen
Die einfachste Rechtsform ist das Einzelunternehmen. Du meldest dein Unternehmen im Handelsregister der Industrie- und Handelskammer an und bist dann Gründer, Eigentümer und vollständig selbstständig. Eine Person kann nur ein Einzelunternehmen gründen, aber dieses kann mehrere Handelsnamen, verschiedene Aktivitäten und Nebenstellen haben. Der Begriff „Einzelunternehmen“ bezieht sich nur auf die Rechtsform, nicht auf die Anzahl der Mitarbeiter. Du kannst also auch Personal einstellen.
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
Eine GbR ist eine Form der Zusammenarbeit, bei der zwei oder mehr Partner, die „Gesellschafter“ oder „Mitglieder“ genannt werden, unter einem gemeinsamen Namen ein Unternehmen führen. Jeder Gesellschafter bringt Geld, Waren oder Arbeit ein. Das Geld bildet das „abgetrennte Vermögen“, das nur für das Unternehmen verwendet werden darf. Die Anmeldung im Handelsregister der Industrie- und Handelskammer ist verpflichtend. Hier kann auch die Verteilung der Befugnisse festgelegt werden, die gegenüber Dritten gilt. Die GbR ist nicht an Verträge gebunden, die von einem nicht befugten Gesellschafter abgeschlossen wurden; dieser Gesellschafter haftet persönlich.
Haftung bei Einzelunternehmen
Als Eigentümer eines Einzelunternehmens haftest du mit deinem gesamten Privatvermögen für die Schulden deines Unternehmens. Es gibt keine Trennung zwischen Privat- und Betriebsvermögen, sodass Gläubiger sich auch auf dein Privatvermögen stützen können. Wenn dein Unternehmen insolvent wird, bedeutet dies, dass du persönlich insolvent gehen kannst.
Haftung bei GbR
Auch bei einer GbR haften alle Gesellschafter persönlich mit ihrem Privatvermögen. Wenn die GbR Verpflichtungen nicht erfüllt, sind alle Gesellschafter haftbar, auch wenn ein anderer Gesellschafter die Verpflichtung eingegangen ist. Bei der Insolvenz der GbR können Gläubiger sich zunächst auf das abgetrennte Vermögen der GbR stützen. Ist das nicht ausreichend, können sie auch auf das Privatvermögen der Gesellschafter zugreifen. Private Schulden sind nicht auf das Betriebsvermögen der GbR oder das Privatvermögen anderer Gesellschafter durchsetzbar.
Ehe unter Ehevertrag
Als Eigentümer eines Einzelunternehmens oder Gesellschafter einer GbR ist es ratsam, bei der Eheschließung Vereinbarungen zu treffen. Heirats du im Güterstand der Zugewinngemeinschaft, ist auch dein Partner finanziell für das Unternehmen haftbar. Dies kannst du mit einem Ehevertrag vermeiden. Achte darauf, dass beispielsweise Hypothek und Haus auf dieselbe Person eingetragen sind. Bei einer „Ehepaar-GbR“ (eine GbR zwischen Partnern) sind beide selbstständige Unternehmer mit steuerlichen Vorteilen, aber auch beide vollständig mit ihrem Privatvermögen haftbar, sodass Eheverträge keine Wirkung haben.
Steuerliche Unterschiede zwischen Handelsformen
Der Unterschied zwischen Rechtsformen mit und ohne Rechtspersönlichkeit ist nicht nur rechtlicher, sondern auch steuerlicher Natur. Bei einer GmbH zahlst du Körperschaftsteuer, während du bei einem Einzelunternehmen oder einer GbR Einkommensteuer zahlst. Die Körperschaftsteuer hat einen niedrigeren Satz, aber als Unternehmer mit einem Einzelunternehmen oder einer GbR profitierst du von steuerlichen Vorteilen. Bei relativ niedrigem Gewinn bist du steuerlich oft besser dran mit einem Einzelunternehmen oder einer GbR.
Steuern bei Einzelunternehmen und GbR
Wirst du von der Steuerbehörde als Unternehmer anerkannt, gibst du den Gewinn deines Unternehmens in der Einkommensteuererklärung an. Auf diesen Gewinn zahlst du Steuern gemäß den Sätzen der Steuerklasse 1 (Einkommen aus Arbeit und Wohnung). Unternehmer können von Abzügen wie dem Unternehmerabzug, Investitionsabzug und der MKB-Gewinnfreibetrag profitieren. Dies gilt auch für Gesellschafter einer GbR, die jeweils separat Einkommensteuer auf ihren Gewinn zahlen. Für den Selbstständigenabzug musst du die Stundenkriterien erfüllen und daher eine Stundenerfassung führen.
Versicherungen für Einzelunternehmen und GbR
Als selbstständiger Unternehmer nutzt du die Sozialversicherungen wie AOW, ANW, AWBZ und AKW. Im Gegensatz zu Arbeitnehmern im Angestelltenverhältnis kannst du keinen Anspruch auf das Krankengeld, das Arbeitslosengeld (ALG) und die WIA erheben. Daher ist es ratsam, selbst eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Darüber hinaus bist du verpflichtet, eine Krankenversicherung zu haben und zahlst den einkommensabhängigen Beitrag Zvw an die Steuerbehörde.
Auflösung und Liquidation einer GbR
Wenn ein Gesellschafter austritt oder verstirbt, wird die GbR gemäß dem Gesetz aufgelöst und es folgt die Liquidation. Die Gesellschafter zahlen zunächst die fälligen Schulden. Danach erhalten sie ihren Beitrag zurück, in natura oder in Geld. Der Rest wird nach dem jeweiligen Gewinnanteil verteilt und Vorschüsse werden verrechnet. Ist nicht genügend Geld vorhanden, um die Schulden zu begleichen, müssen die Gesellschafter anteilig nachschießen. Das Fortbestehen der GbR kann in einem Gesellschaftsvertrag geregelt werden, beispielsweise um das Unternehmen als Einzelunternehmen oder mit einem neuen Gesellschafter fortzuführen.
Gesellschaftsvertrag
Ein Gesellschaftsvertrag ist nicht verpflichtend, aber empfehlenswert. Eine untereinander getroffene Vereinbarung ist rechtsgültig. Ein juristischer Berater, Anwalt oder Steuerberater kann bei der Erstellung helfen. Der Vertrag enthält Vereinbarungen über den Namen und das Ziel der Gesellschaft, die Einlagen der Gesellschafter (Geld, Arbeit, Waren, Goodwill, Know-how) sowie die Verteilung der Befugnisse, Gewinne und Verluste. Beispielsweise, dass alle Gesellschafter bei Verträgen über 10.000 Euro unterschreiben müssen. Auch Themen wie Krankheit, Urlaubstage und der Eintritt neuer Gesellschafter werden geregelt. Schließlich enthält er oft eine Streitbeilegungsklausel.
Überlege gut, welche Handelsform am besten zu dir passt: eine Rechtsform ohne Rechtspersönlichkeit oder eine Rechtsform mit Rechtspersönlichkeit.